Der VPK unterstützt eine inklusive Ausrichtung des SGB VIII.
Dabei würdigt der VPK die in der UN-Behindertenrechtskonvention festgelegten und von der Bundesrepublik Deutschland sowie den Bundesländern übernommenen Ziele.
Der Verband ist sich dessen bewusst, dass für eine erfolgreiche Umsetzung umfangreiche, langfristige und dauerhafte gesellschaftliche Anstrengungen notwendig sind. Der VPK fördert diesen Prozess und wird das ihm Mögliche zu seiner Verwirklichung beitragen.