Urlaub und Ferien im EU Ausland

Urlaub und Ferien im EU Ausland -
für Kinder und Jugendliche in Jugendhilfeeinrichtungen alles andere als einfach

Leider waren offenbar alle Bemühungen das Thema für Kinder- und Jugendliche in Jugendhilfemaßnahmen zu lösen vergebens und Einrichtungsleitungen sind weiterhin dringend angehalten im Vorfeld aller touristischen Auslandsaufenthalte die entsprechenden Regierungen/Konsulate zu konsultieren und ihre Reisen anzumelden. Das entsprechende Formblatt finden sie auf Seite 39 der Handlungsempfehlungen KJSG vom 21.07.2022.

Die aktuellen Ergebnisse basieren auf den Schlussfolgerungen und Empfehlungen der

Spezialkommission vom Oktober 2023 zum Haager Kindesentführungsübereinkommen

und zum Haager Kinderschutzübereinkommen.

Bei allem Verständnis, so Max Ruf für die Problematik Kinderschutz, aber Entbürokratisierung sieht anders aus. "Hier muss es doch eine Lösung anlog zu Klassenfahrten von Schulen geben", so Max Ruf.

 

Mit Schreiben vom 20.03.2025 hat das bmfsfj die verbindliche Konsultationspflicht nochmals betont und den aktuellen Minimalkonsens der Beratungen dargestellt und zusammengefasst:

„Festzuhalten ist hierzu nach bisherigem Stand Folgendes:

Nach der Brüssel IIb-Verordnung ist grundsätzlich jede Durchführung einer Maßnahme

im Ausland konsultationspflichtig  …. Ausnahmen sind gesetzlich nur aufgrund ausdrücklicher Erklärung der

Staaten möglich und auf Platzierungen bei Eltern (Artikel 82 Abs. 2 Satz 1) und nahen

Verwandten (Artikel 82 Abs. 2 Satz 2) beschränkt …

Danach unterliegen daher rein touristische Aufenthalte von Pflegefamilien mit Pflegekindern im Ausland keiner Konsultationspflicht. Dasselbe gilt nach meinem Verständnis auch für von der Schule organisierte Klassenfahrten ins Ausland.

Im Übrigen wurde international allerdings die allgemeine Konsultationspflicht sowie die Prüfung jedes Einzelfalls nachdrücklich betont. Von der Verständigung auf zusätzliche verbindliche Kriterien/Auslegungshilfen wurde abgesehen. Maßnahmen, die sich nicht eindeutig unter obige Maßgaben fassen lassen, bleiben demnach konsultationspflichtig. Dies gilt insbesondere für Gruppen-/Ferienfreizeiten, Reiseprojekte und ähnliche Maßnahmen im Rahmen von Jugendhilfemaßnahmen. …“

Für Rückfragen steht ihnen in der Geschäftsstelle Max Ruf - max.ruf@vpk-bayern.de - gerne zur Verfügung.